Betäubungs­mittel­strafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Was sind Betäubungsmittel?

Zu den einzelnen Drogenarten zählen vor allem die sogenannten „weichen“ Drogen wie Marihuana und Haschisch, Amphetamine und synthetische Halluzinogene, auch bekannt als „Designerdrogen“. Sowie die sogenannten „harten“ Drogen unter welche vor allem die Opiate (wie Morphin, Opium und Heroin) und Kokain fallen.

Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln

Oftmals kommt es zu einem Strafverfahren, weil der Verdächtige mit einer Durchsuchungsmaßnahme oder häufig auch direkt mit einer Festnahme überrascht wird.
Auch können Zufallsfunde bei einer Verkehrskontrolle dazu führen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), nach den §§ 29 ff. BtMG, eingeleitet wird.

Häufig sieht man sich als Beschuldigter mit den Vorwürfen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Absatz 1 Nr. 1 BtMG, dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG sowie dem gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Absatz 1 Nr. 1, Absatz 3 BtMG konfrontiert.

Als Strafverteidiger kann ich Ihnen nur raten, zu den Vorwürfen zu schweigen und sofort einen Anwalt zu konsultieren. Das ist Ihr Recht, zu jeder Zeit des Verfahrens. In vielen Fällen geht es um empfindliche Freiheitsstrafen, die sich durch Hinzuziehung eines Anwaltes oftmals vermeiden bzw. deutlich reduzieren lassen.

Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
Therapie statt Strafe

Therapie statt Strafe

Nicht selten sind die Beschuldigten auch selber von den Folgen einer Betäubungsmittelabhängigkeit betroffen. Als erfolgreiche Strafverteidigerin erkenne ich die Möglichkeit nach § 35 BtMG. Die sogenannte „Therapie statt Strafe“. Das ist ein prozessualer und praktischer Weg mit der drohenden Strafe korrespondierend therapeutische Maßnahmen zu ergreifen, um damit eine Inhaftierung im Rahmen eines Strafvollzuges zu vermeiden.

Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, erarbeite ich auf Grundlage des jeweiligen Tatvorwurfes eine individuelle Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Umstände.

Gerne können Sie mich jederzeit in meiner Kanzlei anrufen und sich eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung einholen. Das weitere Vorgehen sowie jeden weiteren kostenauslösenden Schritt kläre ich im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei mit Ihnen ab.
Bei einer Hausdurchsuchung, Wohnungsdurchsuchung oder einer Festnahme bin ich für Sie
24-h unter der Notfallnummer 0176 90 98 01 35 zu erreichen.
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