Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten

Vorsicht auch beim „kleinen“ Strafrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird gerne auch als OWis und damit verbunden als sogenanntes kleines Strafrecht bezeichnet. Jedoch darf man sich von den vermeintlich geringen Sanktionen nicht täuschen lassen. Häufig können Ordnungswidrigkeiten für den Einzelnen schwerwiegende Konsequenzen haben. Im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gelten auch die strafprozessualen Verfahrensregeln, sodass Sie sich unbedingt frühzeitig einen Strafverteidiger zur Seite holen sollten.

Ob es sich um Geschwindigkeitsmessungen bei einem Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtüberwachungen bei einem Rotlichtverstoß oder um Abstandmessungen bei einem Abstandsverstoß handelt, ich helfe Ihnen dabei, diese Bescheide auf Fehler zu untersuchen. Als Strafverteidigerin und Rechtsanwältin kenne ich die Fehlerquellen, insbesondere kann ich die formalen Fehler der Bescheide aufdecken, die diese unwirksam machen oder ein Fahrverbot verhindern können.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, Angaben zur Sache zu machen. Gern wird dieser Eindruck auf Anhörungsbögen vermittelt und eine kurze Frist zur Anhörung gesetzt. Tatsache ist, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, wenn eine solche Frist nicht eingehalten wird.

Sie können mich gerne zwecks einer kostenlosen Ersteinschätzung in meiner Kanzlei anrufen.
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